Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wakehouse.de für gebuchte Ausfahren sowie zur Nutzung der Wakeboard-, Wakesurf-, Foil- und Wasserskimöglichkeiten sowie Stand Up Paddle (SUPs) Angebote und Towables
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung der gesamten Angebote der Wakehouse.de (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Außerdem gelten diese ebenso ab Betreten/Zutritt zum Steg an der Wakehouse.de ansässig ist.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrags an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenbuchungen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die AGBs an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung vom Betreiber schriftlich, per E-Mail oder mündlich bestätigt wird.
3. Mitfahrt auf dem Wakeboardboot von Wakehouse.de sowie Haftung des Kunden
Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden von Wakehouse.de verbindlich.
Die Benutzung alle bereitgestellten Wassersportgeräte der Wakehouse.de inkl. aller zusätzlicher Ausrüstung (Leinen, Helme, Neoprenanzüge etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen oder speziell organisierten Ausfahrten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Alle Kunden müssen beim Wassersport verpflichtend eine Prallschutzweste oder eine Schwimmweste tragen.
Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit dem Kauf eines Tickets oder einer verbindlichen Buchung erklärt der Kunde bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich.
Jeder Kunde versichert, dass er schwimmen kann, gesund ist und über die notwendigen körperlichen Voraussetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigung ist.
Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen, Regeln und Anweisungen des Betreibers der Bootsausfahrt zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreiberpersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrmöglichkeit oder im Extremfall ein Verweis mit unverzüglichem Landgang. Die Buchungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden.
Es gibt kein festgeschriebenes Mindestalter für die Teilnahmen an einer Bootsausfahrt, jedoch liegt die Empfehlung bei 9 Jahren und neben den oben aufgeführten Voraussetzungen muss der Kunde schwimmen können. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der Wassersportmöglichkeiten der Wakehouse.de der ausdrücklichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe.
Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter.
Beschädigungen am Boot und dem zu Verfügung gestellten Leihmaterial sowie notwendige Reinigungen des Boots durch außergewöhnliche Verunreinigungen werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Wassersport und die Benutzung des Leihmaterials unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel bzw. Drogen ist untersagt.
4. Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, gemäß § 278 BGB nur insofern, als das der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt.
Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Boot des Betreibers verbringt, ausgeschlossen.
Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Betreiber (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).
5. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Betreibers bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Ist der Wegfall durch den Betreiber zu vertreten oder ist der Betreiber zur Leistungserbringung außerstande, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten Termin zu ersetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist. Der Betreiber ist verpflichtet den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen.
Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Im Einzelfall kann der Betreiber dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Außerdem ist der Betreiber berechtigt, erworbene Leistungen abzusagen, wenn der Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen den Eindruck hat/haben, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen steht.
6. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Bezahlung
Die Bezahlung ist durch den Kunden zum Zeitpunkt der Anmeldung oder jeweils vor Beginn/Inanspruchnahme der Leistung vollständig zu zahlen.
Firmenevents: Nach der Auftragsbestätigung durch den Betreiber erhält der Kunde eine Rechnung. Diese ist durch den Kunden nach Rechnungseingang zu bezahlen.
8. Leihmaterial
Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Wake-, Wakesurfboards, Neoprenanzüge, und SUP sind gegen eine Gebühr erhältlich (siehe Preisliste). Prallschutzwesten werden vom Betreiber gratis zur Verfügung gestellt.
Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen.
9. Kündigung/Stornierung durch den Kunden
Änderungen oder Ermäßigungen aus Sicherheitsgründen (Ausfall der Bootsausfahrt auf Grund von technischen Problemen und/oder Wettereinflüssen: Witterung, Sturm, Wasserstand, höhere Gewalt, usw.) sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen.
– Leistungen: Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Leistung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Betreiber. Der Rücktritt kann mündlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Betreiber eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung kann vom Betreiber konkret berechnet werden oder nach seiner Wahl einen pauschalen Ersatzanspruch geltend machen:
Eingang der mündlichen, schriftlichen und/oder elektronischen Rücktrittserklärung des Kunden beim Betreiber bis:
- 31 Tage vor der Veranstaltung: 10% vom Rechnungsbetrag.
- 30. bis 15. Tag vor der Veranstaltung: 25%.
- 14. bis 8. Tag vor der Veranstaltung: 50%.
- 7. bis 4. Tag vor der Veranstaltung: 75%.
- Ab 3 Tage vor der Veranstaltung und Nichtantritt: 100%
– Veranstaltungen: Bootsausfahrten, Wakeboard-, Wakesurf-, Foil-, Kurse oder Ausfahrten, Firmenevents, Einsteigerkurse: Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Betreiber. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Betreiber eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung kann vom Betreiber konkret berechnet werden oder nach seiner Wahl einen pauschalen Ersatzanspruch geltend machen:
Eingang der schriftlichen und/oder elektronischen Rücktrittserklärung des Kunden beim Betreiber bis:
- 31 Tage vor der Veranstaltung: 10% vom Rechnungsbetrag.
- 30. bis 15. Tag vor der Veranstaltung: 25%.
- 14. bis 8. Tag vor der Veranstaltung: 50%.
- 7. bis 4. Tag vor der Veranstaltung: 75%.
- Ab 3 Tage vor der Veranstaltung und Nichtantritt: 100%
Darüber hinaus gelten bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger, insbesondere
10. Rücktritt, Kündigung, Umbuchung durch den Betreiber
Der Betreiber kann die gebuchte Leistung absagen, wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht gewährleistet ist (Wettereinflüsse, unvorhersehbare Defekte, etc.). Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, wenn möglich, durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.
Der Betreiber kann den Vertrag mit einem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer des Kunden ungeachtet einer Abmahnung durch den Betreiber, die Durchführung nachhaltig stört und/oder Regeln und Sicherheitsauflagen nicht beachtet. Der Betreiber behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Betreiber oder einer seiner Vertreter des Betreibers den Eindruck hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen steht.
11. Datenschutz, Urheberrechte
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Den Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Königstein im Taunus.
13. Unwirksamkeit, Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen müssen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.